Aktuelles

seit 2014

Viele gesetzliche Krankenkassen und auch viele Betriebskrankenkassen haben die Professionelle Zahnreinigung (PZR) in ihrem Leistungskatalog mit aufgenommen und übernehmen die PZR komplett oder zumindest anteilsweise. Informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse, um auch von dieser Leistung zu profitieren!

seit 2013

Seit 2013 wurde die Krankenkassengebühr von 10€, auch fälschlicherweise als Praxisgebühr bezeichnet, abgeschafft! Somit entfällt für Sie die 10€ Krakenkassengebühr.

Januar 2012

Seit Januar 2012 gilt für Privatleistungen eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte, die sogenannte GOZ 2012. Der Vorteil für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte: Moderne Kunststofffüllungen und die Professionelle Zahnreinigung (PZR) sind in die Gebührenordnung aufgenommen und müssen daher auch erstattet werden. Somit sind zwei Streitthemen zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung beseitigt.